Allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer Telearbeit (Arbeit im „Home-Office“) zuzuweisen. Für eine Arbeit im „Home-Office“ muss sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einigen oder eine Änderungskündigung aussprechen, die allerdings sozial gerechtfertigt sein muss (LAG Berlin-Brandenburg vom 14.11.2018 17 Sa 562/18).
Lexikon zur Praxis des Arbeitsrechts
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Geschäftsführer
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kündigung
- Kündigung: Rücknahme durch den Arbeitgeber
- Kündigung: Fristlose Kündigung
- Kündigung: Soziale Rechtfertigung
- Kündigungsschutzgesetz
- Leitende Angestellte
- Mobbing
- Rückzahlung von Fortbildungskosten
- Vorstand
- Wettbewerbsverbot
- Zeugnis