Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht mit seinem Tod untergeht; die Erben können eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub verlangen (EuGH vom 06.11.2018, C-569/16)
Lexikon zur Praxis des Arbeitsrechts
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