Kündigung und Aufhebungsvertrag

 

                Sie haben eine Kündigung erhalten?

                Der Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt?

          Dann möchten Sie sicher wissen, ob die Kündigung wirksam ist?

          Ob Sie das Aufhebungsvertragsangebot akzeptieren müssen?

          Ob Sie dennoch ein Recht auf Weiterbeschäftigung haben?

          Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht?

          Ob es sinnvoll ist, Kündigungsschutzklage zu erheben?

          Welchen Verhandlungsspielraum Sie bei den Aufhebungsvertragsverhandlungen haben und

          auf welche Ihrer Rechte Sie besonders achten müssen.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen rund um die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses und eines Aufhebungsvertrages.

Bitte beachten Sie: Hat der Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis  gekündigt, müssen Sie schnell handeln, weil Fristen laufen. Eine Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zulässig. Diese 3-Wochen-Frist muss auch dann beachtet werden, wenn Sie nicht gegen die Kündigung vorgehen wollen, sondern auf eine Abfindung aus sind. Denn nach Ablauf der 3-Wochen-Frist  wird die Kündigung wirksam. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nur ausnahmsweise zu. Deshalb kann eine Abfindung in der Regel nur auf dem Verhandlungswege erreicht werden.

Bei einem Aufhebungsvertrag geht es um die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Sie nicht versäumen, alle Ihre Rechte geltend zu machen und zu sichern. Beachten Sie bitte auch die sozialversicherungsrechtlichen (Arbeitslosengeld) und steuerrechtlichen Auswirkungen (Steuerermäßigung) Auswirkungen des Aufhebungsvertrages, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

So kann ich Sie im Falle einer Kündigung und in Bezug auf einen Aufhebungsvertag unterstützen:

 

        – Beratung über den Kündigungsschutz, Einschätzung der Rechtslage und Empfehlung für ein strategisches Vorgehen zur Sicherung aller Ansprüche, insbesondere auf eine Abfindung

        – Erhebung einer Kündigungsschutzklage und Vertretung im Kündigungsschutzprozess

        – Überprüfung eines Aufhebungsvertrags und Empfehlung von Änderungen und Ergänzungen mit Formulierungsvorschlägen;

        – Entwurf eines Aufhebungsvertrags/Abwicklungsvertrags unter Einbeziehung aller Ansprüche und Rechte ggf. zur Vorlage an den Arbeitgeber

        – Beratung und Vertretung bei Abfindungsverhandlungen

– Aufgrund meiner über 20jährigen spezialisierten Tätigkeit im Arbeitsrecht verfüge ich über große Erfahrung zu allen Fragen zur Abfindung.

– Beratung und Empfehlungen zur Vermeidung von Nachteilen beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit und/oder Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld) sowie im Steuerrecht   (Steuerermäßigung der Abfindung).

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Arbeitsvertrag
  • Alle Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag, falls relevant
  • Vollständiger bisheriger Schriftverkehr zum Fall

Benötigen Sie weitere Informationen?

Ich freue mich über Ihre Nachricht:
Telefon: 0621 32889-0, E-Mail: r.sudmann@philipp-rae.de