Erster Beratungstermin
Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Umfang Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, besteht die Möglichkeit zu einem sogenannten Erstberatungsgespräch. Dieses erste Beratungsgespräch soll genau diese Frage klären und dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles. Hierfür berechne ich – je nach Streitwert – einen Betrag von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Beratung
Soll sich dem eine Beratung anschließen, so beinhaltet diese folgendes:
- Feststellung der Fakten.
- Analyse der Rechtslage und Festlegung der möglichen Wege auch unter strategischen Gesichtspunkten, die zu Ihrem Ziel führen.
Den Inhalt dieses Gesprächs fasse ich meist kurz zusammen:
Die Höhe des Anwaltshonorars für diese weitergehende Tätigkeit ist unterschiedlich. Sie hängt zum einen davon ab, worum es in der Sache geht. Zum Anderen vom Zeitaufwand. Das Honorar kann entweder nach den gesetzlichen Gebühren oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Hierüber müssten wir sprechen.
Nach Beauftragung
Sie entscheiden, ob ich weiter für Sie tätig werde oder ob die Erstberatung oder eine eingehende Beratung ausreichen. Im Falle der Beauftragung zu einer weiteren Beratung und/oder zur Vertretung, wird die Vergütung für die Erstberatung in der Regel angerechnet. Nach Ermittlung des Auftrags bespreche ich mit Ihnen die Vergütung.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Abrechnungsvarianten:
Gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung:
- Für Beratungen und Vertretungen außergerichtlich und im Gerichtsverfahren ergibt sich die Vergütung meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die ich – soweit wie möglich – ermittle.
- In begründeten Fällen ergibt sich die Vergütung auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand oder Streitwert.
Rechtsschutzversicherung:
- Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, prüfe ich zunächst die Möglichkeit, eine Kostendeckungszusage zu erlangen. Dies hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
- Die Einholung der Kostendeckungszusage und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wird in der Regel von mir kostenlos übernommen.
- Bitte bringen Sie Ihren Versicherungsschein mit.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Ich freue mich über Ihre Nachricht:
Telefon: 0621 32889-0